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Zoll

Angaben auf dem Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis (BG/UZ)

4. Januar 2012

Bei der internen Schulung für Handelskammer Mitarbeitende hat der Zoll auf diverse Bestimmungen im Rahmen der VUB aufmerksam gemacht.

Die folgenden Angaben müssen unbedingt auf dem Beglaubigungsgesuch/Ursprungszeugnis angegeben werden:

1. Alle Zeichen, Nummer, Anzahl und Art der Packstücke sind zwingend im grossen Feld (BG/UZ)  anzugeben.

2. Die Rechnungsnummer mit Datum.

3. Genaue Warenbeschreibung, die Angabe der Artikelnummer genügt nicht.

4. Falls Waren- und Rechnungsempfänger nicht identisch sind, müssen beide Adressen nicht nur auf der   Rechnung, sondern auch auf dem BG/UZ angegeben werden. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

- Sie führen beide Adressen im Feld Empfänger auf und bezeichnen diese mit „Bill to“ und „Ship to“.

- Sie geben im Feld Empfänger die  Rechnungsadresse und im Feld Bemerkungen die Lieferadresse an.

Bitte informieren Sie das ganze Team in Ihrer Abteilung.