Gemäss aktueller Medienmitteilung hat das Departement für Bildung und Kultur hat entschieden, ab dem 1. August 2011 seine Zahlungsbereitschaft für alle vom jeweiligen Standortkanton angebotenen und vom Bund anerkannten Angebote im Bereich der höheren Fachschulen (HF) und Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) sowie höhere Fachprüfungen (HFP) zu erklären. Damit wird die seit dem Studienjahr 2008 bestehende Freizügigkeit für Solothurner Studierende in den Kantonen Aargau, Basel, Basel-Landschaft und Bern auf die ganze Schweiz ausgedehnt. Mit einem jährlichen finanziellen Mehraufwand von geschätzten CHF 200'000 kann so eine einfache und zukunftsgerichtete Lösung für die höhere Berufsbildung umgesetzt werden. Solothurn ist der erste Kanton der Deutschschweiz der hier für volle Freizügigkeit sorgt.
Eidgenössisch anerkannte Lehrgänge der Höheren Fachschulen sowie Vorbereitungskurse für Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen werden mit diesem Entscheid der bereits bestehenden Freizügigkeit für den Besuch von Universitäten und Fachhochschulen angeglichen. Damit leistet der Kanton Solothurn einen wichtigen Beitrag an die Stärkung der Berufsbildung und der darauf aufbauenden tertiären Bildung.
Die Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) vom 27. August 1998 regelt die finanzielle Unterstützung für den ausserkantonalen Schulbesuch von Angeboten der höheren Berufsbildung. Dazu gehören vorwiegend die höheren Fachschulen (HF) sowie Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP). Die Kantone deklarieren jährlich in einem Anhang ihre Zahlungsbereitschaft für Angebote der Partnerkantone.
Die Handelskammer ist sehr erfreut über die Mitteilung. Mit dieser Massnahme macht das DBK einen lobenswerten Schritt in Richtung gleichwertiger Förderung der beruflichen und schulischen Bildung. Und genau dies hat das Solothurner Stimmvolk am 21.6.2006 an der Urne mit 91.4% mit einem entsprechenden Bundesverfassungsartikel eindrücklich gefordert.
Die Solothurner Handelskammer hat sich im Rahmen der Bekämpfung des Fachkräftemangels dafür eingesetzt, dass entsprechende Kostengutsprachen kantonsübergreifend gesprochen werden. Dass die bisherige Regelung jetzt landesweit ausgedehnt wird, deckt sich mit unseren Interessen.