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Revision des Rechnungslegungsrechts

Erhöhte Schwellenwerte für ordentliche Revision

12. Januar 2012

Im Rahmen der Revision des Rechnungslegungsrechts wurden die Schwellenwerte für die ordentliche Revision per 1. Januar 2012 wie folgt erhöht:

  bis 31.12.2011   
ab 1.1.2012
Bilanzsumme 10 Mio 20 Mio
Umsatzerlös 20 Mio 40 Mio
Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt           50 250

 

Wenn zwei der drei Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden, muss das Unternehmen eine ordentliche Revision der Jahresrechnung durchführen. Die Übergangsbestimmungen verhindern eine Rückwirkung. Die erhöhten Schwellenwerte gelten erstmals vom ersten Geschäftsjahr an, das mit Inkrafttreten der Erhöhung oder danach beginnt.