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Konkurrenzverbot

Höhe der Konventionalstrafe bei Verletzung des Konkurrenzverbotes

21. Dezember 2011

Ein Arbeitnehmer hat während fünf Jahren die Kunden selbständig betreut und kennt dementsprechend deren Bedürfnisse sehr genau. Gründet er nun seine eigene Firma und will die bisherige Kundschaft weiter betreuen, liegt ein erhebliches Schädigungspotenzial vor. Es ist ohne Weiteres eine Konventionalstrafe vertretbar, welche dem Betrag entspricht, der in der Regel innert drei Monaten als Honorar erwirtschaftet wurde.

Eine Zusammenfassung des diesbezüglichen Bundesgerichtsurteils ist als pdf verfügbar.