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Kurzarbeit

Neuerungen betr. Kurzarbeit

21. November 2011

Der Bundesrat und das SECO haben neue Beschlüsse bzw. Weisungen betreffend die Kurzarbeit erlassen. Es sind folgende Regelungen zu beachten.

  • Die Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigungen wird per 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013 auf 18 Monate innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist festgesetzt.
  • Die Regelung, wonach die Arbeitgeber jeweils nur noch einen Karenztag statt wie ursprünglich zwei resp. drei Karenztage übernehmen, bleibt bis zum 31. Dezember 2013 bestehen.
  • Aufgrund der anhaltenden Frankenstärke, welche das SECO als ausserordentliche Situation bezeichnet, kann für darauf zurückzuführende Arbeitsausfälle ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend gemacht werden.
  • Wird die Arbeitszeit aufgrund der Wechselkursentwicklung vor Einführung der Kurzarbeit vorübergehend erhöht, so gelten die zusätzlichen Stunden nicht als Mehrstunden im Sinne des Art. 46 Abs. 2 AVIV. Die Kurzarbeitsentschädigung wird in solchen Fällen aufgrund der Normalarbeitszeit vor der vorübergehenden Erhöhung der Arbeitszeit berechnet.