Beglaubigungs-Service für Sie.
Ursprungszeugnisse braucht es beispielsweise
- zur Kontrolle von Importkontingenten im Einfuhrland
- bei Devisen- und Importvorschriften
- bei Akkreditiv-Geschäften
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines Ursprungszeugnisses keine Zollfreiheit gewährt!
Beglaubigte Rechnungen
In einigen Ländern wird neben einem Ursprungszeugnis auch eine beglaubigte Rechnung verlangt.
Dokumente und Atteste
Nebst Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen beglaubigen wir auch andere Dokumente und Atteste, wie zum Beispiel Visa-Anträge, Zertifikate oder Preislisten.
Weiterführende Informationen
Die gesetzlichen Grundlagen zur Ursprungsbestimmung von Waren finden Sie auf der Internetseite der eidgenössischen Zollverwaltung.
Ein Ursprungszeugnis oder eine Beglaubigung erhalten Sie
- über e-origin für registrierte Benutzer
- indem Sie ein UZ-online Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis online ausfüllen (siehe PDF unten auf dieser Seite)
- indem Sie bei uns die entsprechenden Antrags-Formulare bestellen.
Unsere Gebühren und Tarife finden Sie hier.