Solothurner Handelskammer
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Medienmitteilung - Ja zur Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler aufgrund der COVID-19-Pandemie

06.03.2023
Medienmitteilung - Ja zur Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler aufgrund der COVID-19-Pandemie

Am 12. März 2023 stimmt das Solothurner Stimmvolk zum dritten Mal über die Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler aufgrund der COVID-19-Pandemie ab. Der Vorstand der Solothurner Handelskammer empfiehlt die Vorlage grossmehrheitlich zur Annahme. Die Änderung des Gemeindegesetzes zum Abbau von Schranken beim Staatsbeitrag für Gemeinde-zusammenschlüsse lehnt der Vorstand jedoch einstimmig ab.

Zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie hat der Kanton Solothurn auch 2021 diverse Vorgaben für Spitäler und Kliniken im Kanton Solothurn erlassen. Immer mit dem Ziel, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Unter anderem mussten die Pallas Kliniken AG und die Privatklinik Obach den Solothurner Spitälern vorübergehend personelle Ressourcen zur Verfügung stellen.

Entschädigung mit Kostenbeteiligung

Mit der Vorlage werden die Solothurner Spitäler und Kliniken für die Ertragsausfälle sowie die angefallenen Covid-19-bedingten Mehrkosten entschädigt. Eine Abgeltung wird nur ausgerichtet, wenn coronabedingt ein Defizit entstanden ist. Zudem hat der Kantonsrat beschlossen, dass nur die Hälfte der Ertragsausfälle und Mehrkosten abgegolten wird. Damit wurde eine Kostenbeteiligung, wie sie die Solothurner Handelskammer bei der letzten Vorlage gefordert hat, erfüllt. In den Jahren, in denen sie die Abgeltungen erhalten, dürfen die Empfänger der Zahlungen keine Dividenden ausbezahlen.

Gut funktionierendes Gesundheitswesen

Die Wirtschaft ist auf ein gut funktionierendes Gesundheitswesen im Kanton Solothurn angewiesen. Die Solothurner Spitäler und Kliniken haben einen wesentlichen Beitrag zur Pandemiebewältigung geleistet. Deshalb empfiehlt der Vorstand der Solothurner Handelskammer grossmehrheitlich die Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der COVID-19-Pandemie für das Jahr 2021 zur Annahme.

Nein zum Ausbau der Staatsbeiträge für Gemeindefusionen

Das Gemeindegesetz sieht seit 2005 die Ausrichtung von Staatsbeiträgen des Kantons an Gemeindezusammenschlüsse vor. Gemäss der Regierung hat sich die finanzielle Unterstützung bewährt. Seit deren Einführung ist es zu neun Fusionsprojekten von 26 beteiligten Gemeinden gekommen.
Trotzdem wollen Regierung und Kantonsrat nun mehr Gelder für Gemeindefusionen ausgeben. Neu soll der Minimalbeitrag von 50'000 auf 100'000 Franken erhöht, der Maximalbeitrag von 500'000 Franken gestrichen und ein Beitrag pro fusioniertes Gemeindegebiet mehrmals ausbezahlt werden dürfen.
Der Vorstand der Solothurner Handelskammer spricht sich einstimmig gegen den Ausbau der Staatsbeiträge für Gemeindefusionen aus. Damit steht der Vorstand hinter der bestehenden Regelung, welche sich bewährt hat und eine bürger- und wirtschaftsnahe Verwaltung im Milizsystem unterstützt.

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