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Neues Freihandelsabkommen EFTA-Ecuador

07.10.2020
Neues Freihandelsabkommen EFTA-Ecuador

Tritt am 1. November 2020 in Kraft

Das Freihandelsabkommen (FHA) mit Ecuador deckt zahlreiche Sektoren ab. Es verbessert den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Warenhandel (Industrie- und Agrarprodukte), den Dienstleistungshandel, die Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen. Darüber hinaus umfasst es Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, einschliesslich sanitärer und phytosanitärer Massnahmen, zum Wettbewerb, zu den Handelserleichterungen sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung.

Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden PDF

Freihandelsabkommen mit Ecuador (pdf, 145.5 kB)