Beglaubigungen
Wann braucht es Beglaubigungen?
- Importvorschriften
- Akkreditive-Geschäfte
- Nachweis für Re-Export
- Überwachung von Importkontingenten
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines Ursprungszeugnisses keine Zollfreiheit gewährt.
Eine Beglaubigung erhalten Sie:
- über E-origin (für registrierte Benutzer)
- indem Sie ein UZ-online Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis online ausfüllen
Unsere Gebühren und Tarife finden Sie hier.