Informationen zur Einstellung von Personen mit Schutzstatus S

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Der Bundesrat hat beschlossen, den Status S für schutzsuchende Personen aus der Ukraine bis mindestens am 4. März 2025 nicht aufzuheben. Zudem hat er erstmals ein Ziel für die Arbeitsmarktintegration definiert: Bis Ende 2024 sollen 40 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Status S einer Arbeit oder Ausbildung nachgehen. Der kurz- und mittelfristige Fokus liegt somit nicht mehr auf der Rückkehr der geflüchteten Personen, sondern auf deren wirtschaftlicher Integration.

Das Ziel, die Erwerbsquote von derzeit rund 20 auf 40 Prozent zu erhöhen ist ambitioniert. Aus Sicht der Wirtschaft ist es jedoch richtig, denn Arbeitgeber haben ein Interesse, das Arbeitskräftepotenzial der Ukrainerinnen und Ukrainer bestmöglich zu nutzen. Zudem bedeutet eine Anstellung ein Gewinn für die Betroffenen und schliesslich sinken die Sozialkosten, wenn möglichst viele Personen mit Schutzstatus S den Weg in den Arbeitsmarkt finden.

Um das Ziel zu erreichen, werden auch im Kanton Solothurn die Kräfte gebündelt und die Bemühungen zur Arbeitsmarktintegration intensiviert. So werden beispielsweise alle ausbildungs- und erwerbsfähigen Personen aus der Ukraine per sofort von ihrer Wohngemeinde eingeladen und mit Nachdruck zu einer (Berufs-)Ausbildung oder Erwerbstätigkeit motiviert. Auch die Wirtschaftsverbände beteiligen sich an den Bemühungen und haben sich verpflichtet, die Arbeitgeber über die Möglichkeiten zur Einstellung von Geflüchteten aus der Ukraine zu informieren und zu sensibilisieren.

Wir haben Ihnen dazu (vgl. Download unten) ein Informationsblatt zusammengestellt, das die wichtigsten Informationen zur Einstellung von Personen mit Schutzstatus S enthält. Es zeigt Ihnen auch auf, wie sich Ihr Anstellungsrisiko im Rahmen des Projekts «integration.arbeit» durch die Möglichkeit unbezahlter Einsätze bis 2 Monate oder eine professionelle Nachbegleitung am Arbeitsplatz bis 6 Monate minimiert. Auf dem Informationsblatt finden Sie auch die wichtigsten Anlaufstellen und Kontakte.

Ukrainerinnen und Ukrainer können direkt oder über die regionalen Arbeitsvermittlungsstellen angestellt werden. Als erfolgsversprechenden Weg sehen wir allerdings die Anstellung über eine Vermittlung durch eine Organisation der Arbeitsmarktintegration. Dazu können Sie sich direkt bei einem der Gemeindewerke Regiomech, Oltech, Netzwerk Grenchen oder impiega melden, wenn Sie offene Stellen zu besetzen haben. Die Gemeindewerke freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme.