Medienmitteilung

Medienmitteilung

Am 18. Juni 2023 entscheidet das Stimmvolk über drei nationale und drei kantonale Vorlagen. Der Vorstand der Solothurner Handelskammer empfiehlt die OECD/G20-Mindestbesteuerung, das Klima- und Innovationsgesetz, das Covid-19-Gesetz sowie die beiden Zwillingsinitiativen «Hände weg vom Katasterwert!» und «Hände weg von den Abzügen!» zur Annahme. Die Änderung des kantonalen Gesundheitsgesetzes lehnt der Vorstand der Handelskammer ab.

Aufgrund der zunehmenden Globalisierung wollen OECD und G20 für grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Mio. Franken eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent auf ihrem Gewinn einführen.

Unternehmenssteuern in der Schweiz sichern

In der Schweiz und auch im Kanton Solothurn kann für Unternehmen zurzeit eine tiefere Besteuerung als 15% auftreten. Um die Vorgaben der OECD zu erfüllen, wollen Bundesrat und Parlament für grosse, international tätige Unternehmensgruppen eine Ergänzungssteuer einführen.

Die zusätzlichen Steuergelder sollen beim Bund und den Kantonen für Massnahmen zum Erhalt der Standortattraktivität eingesetzt werden. Damit die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben, muss die OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz umgesetzt werden. Der Vorstand der Solothurner Handelskammer unterstützt die Mindestbesteuerung einstimmig.

Ja zum Klima- und Innovationsgesetz

Mit dem Klima- und Innovationsgesetz als indirekten Gegenvorschlage zur Gletscher-Initiative sollen in der Schweiz die Treibhausgasemissionen gemäss dem Pariser Klimaabkommen bis 2050 auf Netto-Null gesenkt werden, ohne dabei ein explizites Verbot fossiler Energieträger festzulegen.

Das Klimagesetz ist eine pragmatische Lösung mit Zielvorgaben und finanziellen Anreizen statt Verboten und Detailvorschriften sowie einem realistischen Fahrplan. Die Wirtschaft ist auf eine ausreichende, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung angewiesen. Der Vorstand empfiehlt das Klimagesetz grossmehrheitlich zur Annahme.

Ja zum Covid-19-Gesetz

Mit dem Covid-19-Gesetz schuf das Parlament eine befristete gesetzliche Grundlage, damit die Pandemie ohne Notrecht weiter bekämpft werden konnte. Das Stimmvolk hat schon zwei Mal über das Gesetz abgestimmt und es beide Male angenommen.

Damit im Notfall bestimmte Massnahmen weiterhin rasch zur Verfügung stehen, hat das Parlament das Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. Unter anderem kann der Bund weiterhin ein Covid-Zertifikat ausstellen und bei allfälligen Grenzschliessungen Grenzgänger weiterhin einreisen lassen. Der Vorstand der Solothurner Handelskammer empfiehlt das Covid-Gesetz zur Annahme.

Ja zu den beiden kantonalen Zwillingsinitiativen

Die Zwillingsinitiativen «Hände weg vom Katasterwert!» und «Hände weg von den Abzügen» wollen während 10 Jahren eine Totalrevision der Katasterschätzung sowie eine Senkung der Abzüge für Berufsauslagen, allgemeinen Abzüge und Sozialabzüge verhindern.

Die Solothurner Handelskammer setzt sich für eine moderate Steuerlast ein. Im Kanton Solothurn werden sowohl natürliche wie auch juristische Personen überdurchschnittlich besteuert. Aus diesem Grund empfiehlt der Vorstand der Solothurner Handelskammer beide Volksinitiativen zur Annahme. Sowohl Grundeigentümer wie auch abzugsberechtigte Personen sollen in den nächsten 10 Jahren keine Steuererhöhung erfahren.

Nein zur Änderung des Gesundheitsgesetzes

Am 19. Juni 2020 hat das Bundesparlament eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung beschlossen. Neu müssen die Kantone die Zulassung der Leistungserbringer prüfen und formell verfügen sowie die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen beaufsichtigen. Unter anderem müssen die Kantone neu die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte mittels Höchstzahlen beschränken, falls in einzelnen medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen eine Überversorgung besteht.

Der Vorstand der Solothurner Handelskammer lehnt die bundesrechtliche Regelung zur Zulassungsprüfung und -beschränkung grundsätzlich ab. Diese kommt einem unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit gleich und ist insbesondere im gesundheitlich unterversorgten Kanton Solothurn ein Witz. Zudem kritisiert der Vorstand, dass vorgängig keine Vernehmlassung mit Anhörung der Ärztinnen und Ärzte durchgeführt wurde.

Auskünfte erteilt:

Daniel Probst
Direktor Solothurner Handelskammer
M 079 645 61 01