Aufhebung der Sanktionen gegen den Iran

Aufhebung der Sanktionen gegen den Iran

Nachdem der Bundesrat die Iran-Verordnung (SR 946.231.143.6) am 17. Januar 2016 angepasst hat, sind die Beschränkungen für die SERV, Exportgeschäfte in den Iran abzusichern, weggefallen. Die Versicherung von sowohl kurzfristigen als auch von mittel-/langfristigen Exportfinanzierungsgeschäften bei der SERV ist somit wieder möglich. In einer Anfangsphase wird die SERV bei Exportgeschäften mit nicht staatlichen Käufern Finanzierungen über iranische Banken in CHF oder EUR bevorzugen. Für viele iranische Banken sind bereits heute genügend Informationen vorhanden, um deren Zahlungsrisiko einschätzen zu können.

Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden PDF:

Iranflyer (pdf, 37.5 kB)