Medienmitteilung - Abstimmung vom 21. Mai 2017

Medienmitteilung - Abstimmung vom 21. Mai 2017

Der Vorstand der Solothurner Handelskammer stimmt dem Energiegesetz nach einer intensiven Diskussion mit 13 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Schlussendlich wird die Vorlage als politischer Kompromiss akzeptiert, weil damit das marktverzerrende Fördersystem zeitlich befristet wird. Nach Annahme des Energiegesetzes muss sich der Bund rasch den offenen Fragen wie der Versorgungssicherheit und der Liberalisierung des Strommarktes widmen.

Für die Solothurner Wirtschaft ist eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung zentral. Ebenso setzt sie sich freiwillig und aus ökonomischen und ökologischen Gründen für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein.

Mit dem neuen Energiegesetz will der Bund das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 umsetzen. Die drei Kernelemente sind der Ausstieg aus der Kernenergie, die Förderung und der Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz.

Befristung des marktverzerrenden Fördersystems

Aus Sicht der Wirtschaft ist die wichtigste Errungenschaft im neuen Energiegesetz die Befristung des marktverzerrenden Fördersystems. Ab 2022 dürfen keine Fördergesuche für erneuerbare Anlagen mehr eingereicht werden. Langfristig müssen die neuen Energieformen aus eigener Kraft wirtschaftlich tragfähig sein.

Auch die zeitlich befristete Stützung der einheimischen Wasserkraft, welche als wichtige Säule der Versorgungssicherheit aufgrund der subventionsbedingten Verzerrungen des europäischen Marktpreises von Strom wegzubrechen droht, erscheint im Moment akzeptabel.

Zudem begrüsst der Vorstand der Solothurner Handelskammer die Gleichstellung der Interessen an der Nutzung erneuerbarer Energien mit den Interessen des Natur- und Heimatschutzes sowie die Massnahmen zur beschleunigten Behandlung solcher Anlagen.

Skepsis gegenüber zunehmender Regulierungsdichte

Massnahmen, die der Energieeinsparung und der Effizienzsteigerung dienen, sind aus Sicht der Wirtschaft wichtig und zukunftsweisend. Sorgen bereitet jedoch die Umsetzung. Aus Sicht der Solothurner Handelskammer ist die Energiestrategie des Bundes auf Verordnungsstufe möglichst wirtschaftsverträglich auszugestalten.

Es darf nicht sein, dass durch Bürokratie, Verschärfungen und hohe Abgaben im Energiebereich die hiesige Wirtschaft gegenüber dem Ausland Wettbewerbsvorteile verliert und als Folge die entsprechende Wirtschafsleistung und der Wohlstand aus der Schweiz heraus exportiert werden.

Übertriebene Regulierungen wie zum Beispiel die vollständige Übernahme der Basismodule der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) ins kantonale Recht lehnt die Solothurner Handelskammer dezidiert ab.

Kein Technologieverbot für Kernenergie

Im neuen Energiegesetz wird das Erteilen von Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke verboten. Dieses Verbot darf aus Sicht der Solothurner Handelskammer keinesfalls als Technologieverbot ausgelegt werden. Weltweit wird die Kernenergie in grossem Umfang weiter ausgebaut und weiter entwickelt. Aktuell sind über 60 neue Kernkraftwerke im Bau. Forschung und Entwicklung sollen auch in der Schweiz weiterhin möglich sein.

Sollten dereinst Technologien verfügbar sein, welche inhärent sicher sind und in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz geniessen, muss das Verbot von Rahmenbewilligungen wieder aufgehoben werden.

Offene Fragen der Versorgungssicherheit und der Liberalisierung

Das Energiegesetz lässt auch wichtige Fragen unbeantwortet. Oder es bleibt bei wohl gemeinten Absichtserklärungen.

Unbeantwortet bleibt das wichtige Thema der Versorgungssicherheit durch Strom. Diese ist aufgrund der nicht adressierten Fragen nach dem künftigen Grad der Eigenversorgung, der nicht beeinflussbaren Angebotsentwicklung in den Nachbarstaaten und der nicht geeigneten Vertragsbasis mit diesen Staaten sehr unsicher. Umso mehr, als die Ziele zur Verbrauchsreduktion im Energiegesetz sehr ambitiös wenn nicht sogar unrealistisch erscheinen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund des raschen Zuwachses an elektrisch betriebenen Fahrzeugen in der Schweiz.

Unbeantwortet bleibt auch die Frage, nach welchen Regeln der Strommarkt künftig funktionieren soll. Diese Frage der Liberalisierung oder eben „Nichtliberalisierung“ des Strommarktes ist für die Wirtschaft und die Elektrizitätsunternehmen des Landes von sehr grosser Bedeutung.

Nach Annahme des Energiegesetzes muss sich der Bund rasch diesen offenen Fragen widmen.

Medienmitteilung als PDF
Zustimmung zum Energiegesetz (pdf, 94.6 kB)