Medienmitteilung – Abstimmung vom 24. September 2017

Medienmitteilung – Abstimmung vom 24. September 2017

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Renditen auf die angesparten Altersguthaben muss das Schweizer Vorsorgesystem dringend reformiert werden. Die vorliegende Revision löst jedoch die Probleme nicht, sondern verschärft die finanzielle Schieflage in der AHV noch weiter. Der Vorstand der Solothurner Handelskammer lehnt die Vorlage zur Reform der Altersvorsorge mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung klar ab.

Abgelehnt wird auch der Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit». Der aktuelle Agrarartikel reicht als Basis für eine auf die Zukunft ausgerichtete Agrarpolitik aus.

Die steigende Lebenserwartung führt dazu, dass sich das Verhältnis zwischen der Erwerbsbevölkerung und den Rentnerinnen und Rentnern laufend verschlechtert. Dies stellt die umlagefinanzierte AHV vor grosse strukturelle Probleme, weil für die Finanzierung der Renten immer weniger Zahlende aufkommen müssen. Gleichzeitig reichen auch die angesparten Altersguthaben der zweiten Säule nicht mehr aus, die versprochenen Rentenleistungen zu decken. Neben der höheren Lebenserwartung verschärfen dabei die tiefen Anlagerenditen die Finanzierungslücke.

Verschärfung der finanziellen Schieflage in der AHV

Die vorliegende Reform beinhaltet einige gute Aspekte. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, welche der steigenden Lebenserwartung zumindest teilweise Rechnung tragen. Auch die Flexibilisierung des Rentenalters trägt den Bedürfnissen in der heutigen Arbeitswelt Rechnung.

Statt jedoch das System zu stabilisieren und die künftigen Renten zu sichern, hat das Parlament die Vorlage überladen, so dass die finanzielle Schieflage der Schweizer Altersvorsorge sogar noch zusätzlich verschärft wird. Mit der Vermischung der beiden Säulen und der Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken werden die notwendigen Anpassungen und daraus resultierenden Einsparungen gleich wieder zunichtegemacht.

Die Ablehnung des vorliegenden Reformvorschlags ebnet den Weg für eine Lösung, welche das Schweizer Vorsorgesystem nachhaltig sichert, ohne die finanzielle Schieflage zu verschärfen und die Umverteilung von Jungen und Ungeborenen zu Rentnern zu verstärken.

Nein zum Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit»

Ebenfalls deutlich zur Ablehnung empfiehlt der Vorstand der Solothurner Handelskammer den Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit». Der aktuelle Verfassungsartikel reicht als Basis für eine auf die Zukunft ausgerichtete Agrarpolitik aus. Es besteht kein Handlungsbedarf.

Auskünfte erteilt:

Daniel Probst
Direktor Solothurner Handelskammer
T 032 626 24 24 I M 079 645 61 01

Medienmitteilung als Download
Medienmitteilung Abstimmungen 24. September 2017 (pdf, 37.6 kB)