Medienmitteilung – Abstimmungen vom 4. März 2018

Medienmitteilung – Abstimmungen vom 4. März 2018

Der Vorstand der Solothurner Handelskammer empfiehlt die No-Billag-Initiative sehr knapp zur Ablehnung. Für eine Mehrheit des Vorstandes ist die Initiative zu radikal. Der mediale Service Public erfüllt eine wichtige demokratiepolitische Funktion und trägt zur politischen Stabilität und zur Standortattraktivität der Schweiz bei. Hingegen hätte der Vorstand einer Halbierung der Gebühren auf 200 Franken klar zugestimmt. Der neuen Finanzordnung 2021 des Bundes stimmt der Vorstand einstimmig zu.

Die Initiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» sieht vor, dass der Bund in Zukunft keine Empfangsgebühren mehr erheben darf – weder direkt noch indirekt über Dritte. Sagt das Volk am 4. März 2018 Ja, darf der Bund keine Radio- und Fernsehstationen mehr betreiben und auch keine Sender mehr subventionieren.

Beitrag zur politischen Stabilität und zur Standortattraktivität

Die Abschaffung der TV- und Radio-Gebühren hätte einschneidende Auswirkungen auf die Schweizer Medienlandschaft. Die Folge wäre eine drastische Reduktion des Leistungsangebots, welche die gesamte Schweiz, vor allem aber weniger lukrative Medienmärkte wie Randregionen und kleine Sprachregionen treffen würde.

Aus Sicht der Solothurner Handelskammer erfüllt eine umfassende und objektive Berichterstattung im Sinne des Service Public eine wichtige Funktion in der direkten Demokratie. Der mediale Service Public trägt zur politischen Stabilität und zur Standortattraktivität der Schweiz bei.

Forderung nach Halbierung der Gebühren

Andererseits ist der Vorstand der Solothurner Handelskammer überzeugt, dass beim gebührenfinanzierten Service Public Geld gespart werden kann. Eine Halbierung der Gebühren auf 200 Franken scheint angemessen und würde im Vorstand eine klare Zustimmung finden.

Unternehmen leisten bereits heute einen wesentlichen Beitrag zum medialen Service Public. Mit dem vor gut zwei Jahren knapp angenommenen Radio- und Fernsehgesetz bezahlen Unternehmen mit einem Jahresumsatz über einer halben Million Franken je nach Grösse künftig bis zu 35'590 Franken pro Jahr.

JA zur neuen Finanzordnung 2021

Die neue Finanzordnung 2021 soll es dem Bundesrat ermöglichen, die direkten Bundessteuern und die Mehrwertsteuer befristet bis zum 31. Dezember 2035 auch weiterhin erheben zu können. Die geltende Finanzordnung erlaubt ihm dies lediglich bis 2020.

Aufgrund der Wichtigkeit der Steuern ist die Verlängerung für den Vorstand der Solothurner Handelskammer unbestritten. Jedoch wird begrüsst, dass die Befristung nicht aufgehoben, sondern um weitere 15 Jahre verlängert wird. Eine Weiterführung der Befristung erlaubt es, die Erhebung der wichtigsten Steuern des Bundes in regelmässigen Abständen auch in Zukunft zu diskutieren.

Medienmitteilung zum Downloaden
Medienmitteiung – Knappes NEIN zur No-Billag-Initiative (pdf, 134.3 kB)