Medienmitteilung - Eckwerte zur Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Solothurn

Medienmitteilung - Eckwerte zur Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Solothurn

Am 4. April 2018 hat der Regierungsrat die Eckwerte zur Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Solothurn definiert. Im Grundsatz begrüsst die Solothurner Handelskammer die Stossrichtung des Regierungsrats. Mit einem kompetitiven Steuersatz von 12,9 Prozent für juristische Personen soll der Wirtschaftsstandort und Werkplatz Kanton Solothurn nachhaltig gestärkt werden. Weiter sind namhafte Gegenfinanzierungen und Entlastungen für Gemeinden und Familien sowie eine tiefere Besteuerung von kleinen Einkommen vorgesehen.

Auf internationalen Druck muss die Schweiz die Steuerprivilegien für international tätige Gesellschaften aufheben. Bei Wegfall der Privilegien müssten die betreffenden Gesellschaften mehr als doppelt so viel Steuern bezahlen als bisher. Mit der Steuervorlage 17 soll der Aufschlag auf ein verkraftbares Mass beschränkt werden.

Ja zu einer kompetitiven Steuerstrategie zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit

Mit einem ordentlichen Steuersatz von 12,9 Prozent, den zusätzlich vorgesehenen Entlastungsmöglichkeiten wie der Patentbox und dem Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen und einer Kapitalsteuer von 0,1 Promille schlägt der Regierungsrat eine Steuerstrategie vor, welche auf die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Solothurn im internationalen und interkantonalen Vergleich abzielt.

Die Solothurner Handelskammer begrüsst diesen Entscheid des Regierungsrates. Nur mit einem Steuersatz von unter 13 Prozent können das Steuersubstrat und die Arbeitsplätze im Kanton Solothurn nachhaltig gesichert werden.

Ja zur namhaften Gegenfinanzierung, Nein zu 75 Prozent Dividendenbesteuerung

Im Gegenzug zur steuerpolitischen Vorwärtsstrategie unterstützt die Solothurner Handelskammer eine namhafte Gegenfinanzierung durch Erhöhungen der kantonalen Dividendenbesteuerung aus massgeblichen Beteiligungen und der Vermögenssteuer.

Mit seinem Vorschlag, die Dividendenbesteuerung auf 75 Prozent zu erhöhen, ist der Regierungsrat jedoch über das Ziel hinausgeschossen. Zusammen mit der markanten Erhöhung der Vermögenssteuer um 40 Prozent sieht die Solothurner Handelskammer bei der Dividendenbesteuerung maximal eine Besteuerung von 70 Prozent. Eine höhere Belastung trifft hauptsächlich Familien-KMUs, welche das Rückgrat unserer Wirtschaft stellen, und ist deshalb auf jeden Fall zu vermeiden.    

Ja zu flankierenden Massnahmen, Nein zur Verteuerung des Werkplatzes

Zusammen mit der vorgeschlagenen kompetitiven Steuerstrategie steht die Solothurner Handelskammer auch hinter den vom Regierungsrat vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen.

Konkret unterstützt die Handelskammer eine tiefere Besteuerung von kleinen Einkommen, eine Erhöhung des Abzugs von Kinderbetreuungskosten, eine Erhöhung der Familien- und Ausbildungszulagen, die Finanzierung von Familienergänzungsleistungen, das neue Angebot im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung (Betreuungsgutscheine) und die auf fünf Jahre befristete Finanzierung einer IT-Bildungsoffensive in den Schulen des Kantons Solothurn.

Kritisch beurteilt die Solothurner Handelskammer jedoch die Finanzierung, welche ausschliesslich über eine Erhöhung der Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK-Beiträge) erfolgen soll. Bereits heute sind die Arbeitskosten in der Schweiz im Vergleich zum Ausland sehr hoch.

Hier ist der Regierungsrat weiterhin angehalten, nach einer Lösung zu suchen, welche einerseits die erforderlichen Mittel für die flankierenden Massnahmen seitens Wirtschaft sicherstellt, und sich andererseits auf die juristischen Personen fokussiert, welche Gewinn erzielen und den Steuer- und Personalaufwand dieser Firmen nicht zusätzlich belastet.

Kanton muss Gemeinden stärker unterstützen

Der Regierungsrat will die Steuerausfälle bei den Gemeinden des Kantons Solothurn nur zu 95 Prozent kompensieren. Die Solothurner Handelskammer vertritt weiterhin die Haltung, dass die Gemeinden – selbstverständlich nach den Einnahmen durch die Gegenfinanzierung und den Entlastungen durch die flankierenden Massnahmen – vollständig ausfinanziert werden müssen.

Nach vier Jahren soll eine Überprüfung erfolgen. Gleichzeitig soll die Aufgabenentflechtung zwischen dem Kanton und den Gemeinden vorangetrieben werden.

Steuervorlage 17 als Chance für den Kanton Solothurn

Zusammenfassend begrüsst die Solothurner Handelskammer im Grundsatz die Stossrichtung des Regierungsrates zur Umsetzung der Steuervorlage 17. Für den Kanton Solothurn ist die Reform eine Chance, Arbeitsplätze und Steuersubstrat zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen nachhaltig zu verbessern.

Auf Basis der vorliegenden Eckwerte ist die Solothurner Handelskammer weiterhin bereit, konstruktiv an einer kompetitiven und breit abgestützten Lösung, zusammen mit der Politik, den Sozialpartnern, dem Kanton und den Gemeinden mitzuwirken.

Medienmitteilung zum Downloaden
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