Medienmitteilung - gemeinsamer Aufruf der Sozialpartner

Medienmitteilung - gemeinsamer Aufruf der Sozialpartner

Aufruf an die Industriebetriebe sowie die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe tätigen Betriebe

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Coronavirus hält uns alle auf Trab. Vor knapp einer Woche hat der Bundesrat die Schliessung von Geschäften mit Kundenkontakt angeordnet. Produktionsbetriebe, Werkstätten und Baustellen sollen jedoch den Betrieb aufrechterhalten. Dieser Entscheid des Bundesrates ist aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Die Schliessung von vielen Kleinst- und Kleinunternehmen in der Gastronomie, dem Detailhandel und in anderen Bereichen hat die Wirtschaft bereits massiv durchgeschüttelt.

In den letzten Tagen haben wir vermehrt Anrufe von verängstigten Mitarbeitenden aus Industrie-, Bau- und Gewerbebetrieben erhalten, die uns mitgeteilt haben, dass in ihrem Betrieb oder auf ihrer Baustelle die Hygiene- und Gesundheitsempfehlungen des Bundesrates nicht eingehalten werden.

Die Sozialpartner haben diese Situation im Rahmen der laufenden Coronagespräche „Dialog Wirtschaft“ besprochen. Wir rufen gemeinsam alle Geschäfte im Bauhaupt- und Baunebengewerbe und alle Industriebetriebe dringend auf, die Empfehlungen des Bundesrates und des SECO (vgl. Checkliste unten) einzuhalten.

  • Alle Mitarbeitenden müssen die Hygienemassnahmen wie regelmässiges Händewaschen einhalten können. Am Arbeitsplatz muss es entsprechende Einrichtungen geben.
  • Auch die Abstandsregelung ist einzuhalten. Mitarbeitende dürfen nicht länger als 15 Minuten in weniger als 2 Meter Abstand voneinander arbeiten. Das gleichzeitige Bedienen einer Maschine von mehr als einer Person ist ebenfalls möglichst zu vermeiden.
  • Im Betrieb und während der Arbeit auf der Baustelle müssen Mitarbeitende gegenseitig Abstand halten können, beispielsweise durch räumliche Anpassungen oder durch Absprache unter den verschiedenen Gewerbebetrieben sowie eine Neuorganisation der Baustellen. Das kann sowohl im Betrieb als auch auf Baustellen zu einer Verlangsamung der Arbeiten führen – aber das ist immer noch besser als gar nicht mehr arbeiten, das dürfen genug andere bereits nicht mehr! Wo dies nicht möglich ist, dürfen die Angestellten gemäss den Weisungen des Bundes nicht mehr beschäftigt werden, und sie erhalten Ersatzzahlungen.

Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie sind verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Für die Umsetzung dieser Massnahmen ist auf dem Bau die Bauherrschaft einzubinden.

Wo es Uneinigkeit gibt, werden die kantonalen Arbeitsinspektoren und die SUVA die Lage vor Ort beurteilen. Fehlbaren Betrieben droht die Schliessung der Bau- und Produktionsstätte.

Wir bitten Sie dringendst, im Sinne einer teilweisen Weiterführung der Arbeitswelt – wer arbeiten kann, soll weiterarbeiten – dafür besorgt zu sein, dass die Massnahmen des Bundesrates umgesetzt werden. Die Epidemie ist noch nicht am Abklingen, im Gegenteil.

Für Fragen sehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit.
Freundliche Grüsse

Kantonal-Solothurnischer Gewerkschaftsbund
Gewerbeverband Kanton Solothurn
Solothurner Handelskammer
Baumeisterverband Solothurn

Downloads
Medienmitteilung - gemeinsamer Aufruf der Sozialpartner (pdf, 378.9 kB)
COVID19: Merkblatt Gesundheitsschutz (pdf, 156.3 kB)
COVID19: Checkliste für Industrie- und Gewerbebetriebe (pdf, 274.4 kB)
COVID19: Checkliste für Baustellen (pdf, 265.3 kB)