Medienmitteilung – Ja zum Covid-19-Gesetz

Medienmitteilung – Ja zum Covid-19-Gesetz

Am 13. Juni 2021 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die gesetzlichen Grundlagen für die Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie ab. Mit dem Gesetz sollen die am 25. September 2020 beschlossenen Massnahmen fortgeführt werden. Eine Ablehnung würde vor allem KMU treffen, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Der Vorstand der Solothurner Handelskammer empfiehlt das Bundesetz einstimmig zur Annahme.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat der Bundesrat seit dem 13. März 2020 verschiedene Verordnungen erlassen. Diese stützen sich in erster Linie auf das Epidemiengesetz oder auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung.

Gesetzgrundlage für die Covid-19-Verordnungen
Soweit sich die Verordnungen auf die Bundesverfassung stützen, muss der Bundesrat innert sechs Monaten nach Inkrafttreten einen Gesetzesentwurf für den Inhalt der Verordnung oder einen Entwurf einer Verordnung der Bundesversammlung unterbreiten, welche die Verordnung des Bundesrates er-setzt. Andernfalls treten die Verordnungen sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten ausser Kraft.

Mit dem Referendum gegen das Covid-19-Gesetz wollen die «Freunde der Verfassung» verhindern, dass die notrechtlichen Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert und bis Ende 2021 verlängert werden. Sollte das Volk das Covid-19-Gesetz ablehnen, wird dieses als dringliches Gesetz am 25. September 2021, ein Jahr nach Inkrafttreten, ausser Kraft gesetzt.

Grundlage für Beihilfen an KMU und Arbeitnehmende
Mit dem Covid-19-Gesetz werden die Notrechtsmassnahmen, die der Bundesrat zur Bewältigung der Coronakrise ergriffen hat, in ordentliches Recht überführt. Das Gesetz regelt neben besonderen Befugnissen des Bundesrats auch die Beihilfen an KMU und Arbeitnehmende, welche durch die vom Bundesrat beschlossenen Beschränkungen am meisten betroffen sind.

Bei einer Ablehnung des Covid-19-Gesetzes würden diese wirtschaftlichen Beihilfen gestoppt. Die bereits ausgezahlten Unterstützungsgelder müssten zwar nicht zurückgezahlt werden, aber es wäre dann nicht mehr möglich, neue Beihilfen zu zahlen. Betroffen wären zahlreiche KMU insbesondere in Härtefallbranchen wie Gastronomie, Tourismus, Events und Kultur.

Nicht abgestimmt wird am 13. Juni über die Masken- und Homeofficepflicht, über Einschränkungen in Restaurants und an Veranstaltungen und über eine allfällige Impfpflicht. Alle diese Themen regelt der Bundesrat bereits über das Epidemiengesetz, welches das Stimmvolk im Jahr 2013 mit deutlicher Mehrheit angenommen hat.

Medienmitteilung als Download
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