Medienmitteilung – Ja zur eID und zum Abkommen mit Indonesien

Medienmitteilung – Ja zur eID und zum Abkommen mit Indonesien

Am 7. März 2021 stimmt das Schweizer Stimmvolk über ein Wirtschaftsabkommen zwischen der EFTA und Indonesien und über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste ab. Der Vorstand der Solothurner Handelskammer empfiehlt das Wirtschaftsabkommen einstimmig und das Gesetz über die elektronische Identität mit grossem Mehr zur Annahme.

Ende 2018 haben die EFTA-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen mit Indonesien ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unterzeichnet. Indonesien ist einer der wichtigsten Wachstumsmärkte der Welt und bietet den Schweizer KMUs neue Absatzchancen.

Fortschrittliches Freihandelsabkommen
Mit dem neuen Freihandelsabkommen fallen nicht nur hohe Zölle im Umfang von 25 Millionen Franken weg. Es stärkt auch den Schutz geistigen Eigentums, beseitigt technische Handelshemmnisse, erleichtert den Dienstleistungshandel und erhöht die Investitionssicherheit.

Zudem gilt das Abkommen als äusserst fortschrittlich. Es enthält ein weitreichendes Nachhaltigkeitskapitel mit verbindlichen Regeln (etwa im Bereich Palmöl), die Indonesien bisher mit keinem anderen Handelspartner eingegangen ist. Diese Bestimmungen sind völkerrechtlich verbindlich und stützen die positive Entwicklungsperspektive Indonesiens auch im Bereich der Nachhaltigkeit.

Neue Absatzchancen für Solothurner KMU
Das Handelsabkommen mit Indonesien ist nicht nur wegen seiner hohen Substanz für die Schweizer Wirtschaft von strategischer Bedeutung. Es verschafft der Schweizer Exportindustrie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch einen wertvollen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz aus der EU, welche noch nicht über ein solches Abkommen verfügt. Mit der Annahme des Freihandelsabkommens bieten sich auch für Solothurner KMU neue Absatzchancen.

Elektronische Identität im wachsenden Online-Markt
Immer mehr Geschäfte werden online abgewickelt. Damit steigt auch das Bedürfnis nach einer sicheren, staatlich kontrollierten elektronischen Identität (eID). In der Schweiz gibt es gegenwärtig noch keinen staatlich geprüften digitalen Ausweis. Mit dem neuen Bundesgesetz soll dies erreicht werden.

Rechtssicherheit und Vertrauen im digitalen Raum
Rechtssicherheit und Vertrauen sind wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiche Geschäfts- und Verwaltungsabläufe – gerade auch im digitalen Raum. Mit der eID wird die Basis für ein staatlich anerkanntes Login geschaffen, auf das die Bevölkerung und die Wirtschaft vertrauen können. Die Vorlage schafft in Bezug auf den Datenschutz ein sehr hohes Schutzniveau.

Gemäss Bundesrat und Parlament soll der Staat die eID nicht selbst herausgeben. Vorgesehen ist eine klare Rollenteilung zwischen Staat und Privaten. Die technische Lösung für die elektronische Identität kommt von privaten Anbietern, den sogenannten Identitätsdienstleistern. Der Bund hingegen behält die Hoheit über den Prozess der Authentifizierung. Mit der Annahme des Bundesgesetzes zur eID wird der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt.

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