Medienmitteilung – Kantonale Volksabstimmungen vom 9. Februar 2020

Medienmitteilung – Kantonale Volksabstimmungen vom 9. Februar 2020

Am 12. November 2019 hat der Kantonsrat in einer Sondersession die Umsetzung der AHV-Steuervorlage im Kanton Solothurn mit 85 zu einer Stimme bei sechs Enthaltungen deutlich angenommen. Schlussendlich haben alle Fraktionen dem breit abgestützten, politischen Kompromiss klar zugestimmt. Auch der Vorstand der Solothurner Handelskammer empfiehlt die Steuervorlage grossmehrheitlich, jedoch ohne Begeisterung zur Annahme.

Auf Druck der OECD und der EU hat die Schweiz mit der Annahme der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) am 19. Mai 2019 die Aufhebung der international nicht mehr akzeptierten Steuerregime per 1.1.2020 beschlossen. Als Reaktion haben die Finanz- und Wirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten im Oktober 2019 beschlossen, die Schweiz von der grauen Steuerliste zu streichen.

Rasch Rechts- und Planungssicherheit schaffen
Während die STAF auf Bundesebene mit 66 Prozent deutlich angenommen wurde wurde die sogenannte kantonale Vorwärtsstrategie vom Solothurner Stimmvolk mit 51,4 Prozent knapp abgelehnt. Durch die Ablehnung der kantonalen Vorlage fehlen im Kanton Solothurn im Moment die gesetzlichen Grundlagen für eine international akzeptierte und mit der Bundesgesetzgebung kompatible Unternehmensbesteuerung.

Aus diesem Grund gehört des zur dringlichen Aufgabe der Politik, möglichst rasch Rechts- und Planungssicherheit für die Solothurnischen Unternehmen zu schaffen. Wird die STAF II im Februar 2020 angenommen, treten die steuerharmonisierenden und steuermindernden Elemente rückwirkend per 1. Januar 2020 und die steuerhöhenden Elemente per 1. Januar 2021 in Kraft.

STAF II ist für Wirtschaft klar weniger attraktiv als STAF I
Mit der STAF II wird der Wirtschaftsstandort Kanton Solothurn mit einer moderaten Gewinnsteuersenkung auf 15,3 Prozent gestärkt. Insgesamt werden die Solothurner KMU mit 80 Millionen Franken entlastet, was in Form von Aufträgen und Löhnen wiederum allen Wirtschaftsakteuren zugute kommt.

Zu den Verlierern der Vorlage gehören die heute steuerlich privilegierten Gesellschaften. Sie müssen ohne Berücksichtung von Sonderabzügen mit deutlich höheren Steuern rechnen. Damit wird der Kanton Solothurn für solche Unternehmen deutlich weniger attraktiv. Tendenziell ebenfalls mehr bezahlen müssen Firmen und deren Eigentümer mit wenig und keinen Gewinnen, da sie kaum von den Steuersenkungen profitieren, jedoch höhere Dividenden- und Vermögenssteuern leisten müssen.

Eine Ablehnung ist keine Alternative
Eine Ablehnung der Steuervorlage ist keine Alternative. Damit würde der Kanton Solothurn zusammen mit dem Kanton Bern das Schlusslicht bei der Unternehmensbesteuerung bilden und sich definitiv als relevanter Wirtschaftsstandort und Werkplatz verabschieden. Aus diesem Grund empfiehlt der Vorstand der Solothurner Handelskammer die Steuervorlage grossmehrheitlich, jedoch ohne Begeisterung zur Annahme.

Medienmitteilung als Download
Rasch Rechts- und Planungssicherheit schaffen (pdf, 102.9 kB)