Medienmitteilung – Lockerungspolitik des Bundesrates

Medienmitteilung – Lockerungspolitik des Bundesrates

Die vom Bundesrat am 16. April 2020 verkündete schrittweise Lockerung der Zwangsmassnahmen gegen die Ausbreitung des neuen Coronavirus stösst bei den Spitzenverbänden der Solothurner Wirtschaft (Solothurner Handelskammer SOHK, Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband kgv und Solothurn Banken) auf Kritik. Die Verbände haben die vom Bundesrat vorgesehenen, nächsten Schritte der Lockerungspolitik auf Praxistauglichkeit und Auswirkungen geprüft. Begrüsst wird von der Solothurner Wirtschaft ausdrücklich das Festhalten an Massnahmen, die nachweislich zur Eindämmung der Verbreitung des Virus beitragen können. Skeptisch beurteilt wird demgegenüber die teilweise inkonsequente, in vielen Fällen zu Rechtsungleichheit und zu anderweitig unangemessenen Ergebnissen führende Etappierung der Lockerungsmassnahmen und des Zeitplans. Die Verbände rufen den Solothurner Regierungsrat dazu auf, den ihm zustehenden Spielraum bei der Umsetzung der Lockerungsmassnahmen im Kanton dazu zu benützen, stossenden Situationen noch besser zu begegnen, als dies bereits bisher der Fall war. Der Solothurner Regierungsrat soll sich zudem beim Bundesrat dafür verwenden, dass in einer nächsten Etappe offenkundige Schwachstellen des Lockerungsprogramms nicht fortgesetzt werden.


(Solothurn, 17. April 2020) Die Solothurner Handelskammer SOHK, der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband kgv und Solothurner Banken – die Vereinigung der im Kanton Solothurn tätigen Bankinstitute, haben die am 16. April 2020 verkündete Lockerungspolitik des Bundesrates im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise zur Kenntnis genommen und stehen dieser teilweise kritisch gegenüber. Die Kritik gilt ausdrücklich nicht der Absicht des Bundesrates, an Massnahmen, die nachweislich zur Eindämmung der Verbreitung des Virus beitragen können,  festzuhalten. Die Solothurner Wirtschaft unterstützt sämtliche Massahmen, die zu einer möglichst raschen Wiederherstellung der Volkgesundheit beitragen. Kritisiert wird jedoch die teilweise wenig nachvollziehbare Lockerungspolitik, die an nicht wenigen Orten zu stossenden Ergebnissen und zu rechtsungleicher Behandlung aller an der Wirtschaft Teilnehmenden führt.


Rechtsungleiche Behandlung der Wirtschaftenden
Im Vordergrund der Kritik an den Massnahmen stehen gewisse sachlich fragwürdige, möglicherweise auf externen Druck hin zustande gekommene Anordnungen des Bundesrates. Willkürlich erscheint vor allem die Selektion mancher Betriebsarten. Dass bestimmte Läden und Gewerbebetriebe wieder tätig sein dürfen, während eine Reihe durchaus gleichartiger Betriebe geschlossen bleiben müssen, ist kaum nachvollziehbar. In den Augen der Solothurner Wirtschaftsverbände ist es inakzeptabel, dass das Recht zur Wiedereröffnung nicht rechtsgleich erteilt wird, was sich nicht nur für die betroffenen Unternehmen selbst, sondern auch für deren Partnerinnen und Partner (Konsumentinnen und Konsumenten) unterschiedlich auswirkt. Nachdem sich bereits bisher in der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Infektionsgefahr eigenverantwortliches Handeln aller Voraussicht nach besser ausbezahlt hat als die Zwangsmassnahmen des Bundes, bleibt es unverständlich, dass auch unter dem Lockerungsregime Betriebe, die bereit sind, den erforderlichen Vorgaben (Abstandhalten, Maskentragpflicht, Hygienemassnahmen) eigenverantwortlich und behördlicherseits kontrollierbar zu genügen, die Verbotskeule zu spüren bekommen, währenddem durchaus gleichartige Betriebe, wenig nachvollziehbaren Selektionskriterien folgend, in die Teilfreiheit entlassen werden.


Kantonale Behörden: Spielräume besser ausschöpfen
Die Solothurn Wirtschaftsverbände rufen den Regierungsrat erneut dazu auf, die ihm verbliebenen, nicht unerheblichen Spielräume beim Vollzug der Massnahmen des Bundes auch in der Lockerungsphase dazu zu benützen, Rechtsungleichheiten zu beseitigen und eigenverantwortliches Verhalten staatlich verordnetem möglichst gleichzustellen. Insbesondere wäre dringend dafür zu sorgen, die Umsetzung gewisser Massnahmen mit solchen von angrenzenden Kantonen zu harmonisieren, soweit dies möglich ist. Angesichts der Form des Territoriums des Kantons Solothurn ist es besonders stossend, dass Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Solothurn teilweise nur wenige Kilometer zu fahren brauchen, wenn sie dies denn können, um ein liberaleres, aber deswegen nicht gesundheitsgefährdenderes Regime anzutreffen.
Beim Bundesrat vorstellig werden


Ohne eine Diskussion darüber auslösen zu wollen, für wie hilfreich der Föderalismus im Zusammenhang mit der Bekämpfung des neuen Coronavirus angesehen werden darf oder eben nicht, ruft die Solothurner Wirtschaft den Regierungsrat überdies dazu auf, sich beim Bundesrat umgehend dafür zu verwenden, dass die national verordneten Lockerungsmassnahmen der verbliebenen Risikosituation regional besser gerecht werden als bisher. Es ist unverhältnismässig, dass so gut wie alle vom Bund beschlossenen Schutzmassnahmen sich zur Hauptsache an den zweifellos vorhanden Bedürfnissen der Kantone Tessin und Genf orientieren, aber unverändert auch in den Gebieten (vor allem des Mittellandes) zur Anwendung gelangen, wo Teile der vom Bundesrat gesteckten Ziele bereits erreicht werden konnten und die Situation nachweislich deeskaliert.

Medienmitteilung als Download
Lockerungspolitik des Bundesrates (pdf, 111.3 kB)