Medienmitteilung - Nein zur Verstaatlichung des Wohnungsmarkts

Medienmitteilung - Nein zur Verstaatlichung des Wohnungsmarkts

Am 9. Februar 2020 kommt die Volksinitiative für «mehr bezahlbare Wohnungen» zur Abstimmung. Mit dem Volksbegehren soll der Wohnungsmarkt in der Schweiz stärker reguliert werden. Für die Solothurner Handelskammer gehen die Forderungen der Initiative deutlich zu weit. Neben den planwirtschaftlichen Elementen ist auch die Missachtung des Subsidiaritätsprinzips kritisch. Die Initiative will eine Aufgabe, die heute in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden fällt, weitgehend dem Bund übertragen.

Die Volksinitiative für «mehr bezahlbare Wohnungen» will den Wohnungsmarkt in der Schweiz stärker regulieren. Das Volksbegehren verlangt, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen fördert. Es wird eine stetige Erhöhung des Anteils dieser Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand angestrebt.

Gegen eine Verstaatlichung des Wohnungsmarkts
Gemäss Initiative müssten mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein. Dieser Wert soll in die Verfassung geschrieben werden. Neu sollen die Kantone und die Gemeinden ein Vorkaufsrecht für Grundstücke erhalten, die sich für den gemeinnützigen Wohnungsbau eignen. Automatisch soll dieses Vorkaufsrecht auch bei Grundstücken gelten, die dem Bund oder bundesnahen Betrieben gehören.

Markteingriffe verhindern umweltschonende Sanierungsmassnahmen
Neu dürften Vermieter, die ihre Häuser mit von Bund, Kantonen oder Gemeinden subventionierten Programmen energetisch sanieren, keine Mieterhöhung mehr vornehmen. Diese Massnahme würde zu einer Abnahme von umweltschonenden energetischen Massnahmen bei Sanierungen führen.

Für eine wettbewerbsfähige, sozial- und umweltverträgliche Marktwirtschaft
Die Solothurner Handelskammer steht ein für eine wettbewerbsfähige, sozial- und umweltverträgliche Marktwirtschaft. Die Volksinitiative «für mehr bezahlbare Wohnungen» will den Markt stärker regulieren, obwohl heute inbesondere im Kanton Solothurn schon mehr als genug günstiger Wohnraum vorhanden und der Leerwohnungsbestand hoch ist.

Neben den planwirtschaftlichen Elementen ist auch die Missachtung des Subsidiaritätsprinzips kritisch: Die Initiative will eine Aufgabe, die heute in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden fällt, weitgehend dem Bund übertragen. Der Vorstand der Solothurner Handelskammer empfiehlt einstimmig, die Wohnungsinitiative abzulehnen.

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