Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung

Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung

Das neue Coronavirus wirkt sich auch auf die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung („Lehrabschlussprüfungen”) aus. Die Berufslernenden sollen trotz der ausserordentlichen Lage wie in den Vorjahren ihren Lehrabschluss mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) bzw. einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) realisieren können. Dies gilt auch für die Berufsmaturität.

Die Arbeiten für ein national abgestimmtes und auf die gegebenen Umstände angepasstes Verfahren laufen auf Hochtouren. Die Verbundpartner der Berufsbildung haben sich heute auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Ziel ist es, allen Lernenden der beruflichen Grundbildung im Sommer 2020 die Möglichkeit eines Abschlusses zu gewähren, inkl. Berufsmaturität I und II.

Die Verbundpartner rufen die Akteure der Berufsbildung auf, mit der Durchführung der anstehenden Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung zu warten, bis entsprechende Empfehlungen vorliegen. Die Verbundpartner werden die Akteure jeweils zeitnah über die Entwicklungen informieren und sie laufend in die Überlegungen einbinden.

Weitere Ausführungen dazu finden Sie im nachfolgenden Dokument oder auf der COVID-19-Webseite des ABMH. Allgemeine Informationen im Bereich "Bildung" unter https://corona.so.ch/bildung.

Aufruf Verbundpartner QV 2020 (pdf, 404.1 kB)