Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegen Russland

Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegen Russland

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Die bestehende Verordnung wurde deshalb am 4. März 2022 einer Totalrevision unterzogen. Seither wurde die Sanktionsliste mehrmals erweitert.

Die wichtigsten Informationen zu den Massnahmen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine finden Sie hier.

Kontaktangaben bei Fragen

Anfragen für betroffene Personen oder Firmen können beim SECO folgendermassen gestellt werden:

Per E-Mail: sanctions@seco.admin.ch

Per Telefon: +41 058 464 08 12 (Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr)

Caret ATA und Beglaubigungen für Russland

Kunden der Solothurner Handelskammer sollen sich vorgängig auf der Hotline oder der Website des SECO absichern, ob ihre Ware exportiert werden kann. Sollte dies gemäss SECO noch möglich sein, so brauchen wir eine schriftliche Bestätigung, dass die nötigen Abklärungen beim SECO vorgenommen wurden und eine Ausfuhr erlaubt ist.

Bis auf weiteres stellt die SOHK für Russland und Weissrussland keine Carnet ATA aus. Für die Ukraine sind Carnet ATA unter gewissen Bedingungen möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die SOHK.