Stellenmeldepflicht ab 2020

Stellenmeldepflicht ab 2020

Auf den 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten gemäss Artikel 53a der Arbeitsvermittlungsverordnung auf die Arbeitslosenquote von 8 auf 5 Prozent gesenkt. Die Schweizer Berufsnomenklatur 2000 (SBN 2000) wurde im Hinblick auf die Senkung des Schwellenwertes für die Stellenmeldepflicht per 1. Januar 2020 vom Bundesamt für Statistik (BFS) in Zusammenarbeit mit dem Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) und den Branchenverbänden grundlegend revidiert.

Neu bildet die Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 die Grundlage für die Bestimmung der meldepflichtigen Berufe. Die provisorische Liste der derjenigen Berufsarten, welche vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 meldepflichtig sind, finden Sie nachfolgend.

Liste der meldepflichtigen Berufsarten
Meldepflichtige Berufsarten 2022 (pdf, 247.0 kB)

Check-Up 2020

Auf der Website arbeit.swiss wird unter anderem der sogenannte Check-Up 2020 zur Verfügung gestellt - ein Instrument, dass Ihnen dabei hilft, zu bestimmen, ob ihre ausgeschriebene Stelle meldepflichtig ist oder nicht. Der Check-Up 2020 basiert auf der neuen Liste und gibt die Meldepflicht ab dem 1. Januar 2020 an. Für die Abklärung der Meldepflicht bis zum 31. Dezember 2019 gilt der Check-Up 2019.