Stellenmeldepflicht ab 2021

Stellenmeldepflicht ab 2021

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, hat am 27. November 2020 die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2021 bestätigt. Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit ab März 2020, bedingt durch die COVID-19-Krise, hat sich die Zahl der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

Alle Berufsarten, die im 2020 meldepflichtig waren, werden dies auch im 2021 sein. Hinzu kommen weitere Berufsarten aufgrund der erhöhten Arbeitslosigkeit. Die Covid-19-Krise hat sich am stärksten auf personenbezogene Dienstleistungen (z.B. Gast- und Beherbergungsgewerbe, Detailhandel), den Bereich Kunst und Unterhaltung, die Reisebranche (Luftfahrt, Reiseveranstalter) und das verarbeitende Gewerbe (z.B. Uhren und MEM-Industrie) ausgewirkt. Viele der neu meldepflichtigen Berufe stammen aus diesen Bereichen, wie zum Beispiel Köche, Restaurantangestellte, Reinigungsangestellte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen, Event Manager, Sicherheitsangestellte, Taxichauffeure, Schweissfachleute, Uhrenarbeiter oder auch Verkaufs- und Marketingleiter. Die vollständige Liste der ab Januar 2021 meldepflichtigen Berufe finden sie hier.

Liste der meldepflichtigen Berufsarten
Meldepflichtige Berufsarten 2022 (pdf, 247.0 kB)

Check-Up 2020

Auf der Website arbeit.swiss wird unter anderem der sogenannte Check-Up 2020 zur Verfügung gestellt - ein Instrument, dass Ihnen dabei hilft, zu bestimmen, ob ihre ausgeschriebene Stelle meldepflichtig ist oder nicht. Der Check-Up 2020 basiert auf der neuen Liste und gibt die Meldepflicht ab dem 1. Januar 2020 an. Für die Abklärung der Meldepflicht bis zum 31. Dezember 2019 gilt der Check-Up 2019.

Weitere Downloads
AWA-Info – Stellenmeldepflicht 2021 (pdf, 191.1 kB)