Stellenmeldepflicht ab 2022

Stellenmeldepflicht ab 2022

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Bundesrat Guy Parmelin, hat am 29. November 2021 die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022 bestätigt. Als Grundlage für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht umfasst diese Liste sämtliche Berufsarten ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent und mehr. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Bereits die Liste 2021 spiegelte den Anstieg der Arbeitslosenquote im Zuge der Covid-19-Pandemie wider. Aufgrund dieses Anstiegs der Arbeitslosigkeit wird die Zahl der Berufsarten, welche den Schwellenwert für die Stellenmeldepflicht von 5 Prozent erreichen oder überschreiten, im Jahr 2022 nochmals etwas ansteigen.

Im Jahr 2022 werden zusätzlich fünf Berufsarten mit rund 213’000 Erwerbstätigen unter die Stellenmeldepflicht fallen. Die mit Abstand grösste neu meldepflichtige Berufsart bilden die Verkaufskräfte in Handelsgeschäften (ca. 158’000 Erwerbstätige), welche in der Referenzperiode eine Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent erreichten. Des Weiteren müssen neu offene Stellen für Fachkräfte in Marketing und Werbung, Grafik- und Multimediadesigner/innen, Lackierer/innen und verwandte Berufe sowie Reiseverkehrsfachkräfte gemeldet werden. Die vollständige Liste der ab Januar 2022 meldepflichtigen Berufe finden sie hier.

Liste der meldepflichtigen Berufsarten
Meldepflichtige Berufsarten 2022 (pdf, 247.0 kB)

Check-Up 2022

Auf der Website arbeit.swiss wird unter anderem der sogenannte Check-Up 2022 zur Verfügung gestellt - ein Instrument, dass Ihnen dabei hilft, zu bestimmen, ob ihre ausgeschriebene Stelle meldepflichtig ist oder nicht. Der Check-Up 2022 basiert auf der neuen Liste und gibt die Meldepflicht ab dem 1. Januar 2022 an.