„.swiss“-Internetadresse beantragen

„.swiss“-Internetadresse beantragen

Mit diesem neuen generischen Top-Level-Domain (gTLD) lässt sich im Netz verstärkt auf die Schweizer Herkunft hinweisen.

Für die Zuteilung der neuen Domainnamen ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zuständig. Die Öffnung von „.swiss“ verläuft in zwei Phasen.

Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die erste Phase für Gesuche im Rahmen der privilegierten Zuteilung noch bis zum 9. November 2015 läuft. Bis dann können „.swiss“-Adressen beantragt werden für:

  • im "Trademark Clearinghouse" (dem Markenregistrierungssystem der globalen Verwaltungsstelle von Internetadressen ICANN) eingetragene Marken,
  • Bezeichnungen mit Bezug zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften,
  • andere in der Schweiz geschützte Marken und Kennzeichen (z. B. Firmennamen)

Die gesuchstellenden Unternehmen müssen im schweizerischen Handelsregister eingetragen sein. Das BAKOM sammelt bis zum 9. November 2015 alle eingehenden Gesuche und behandelt sie nach festgelegten Kriterien – in der ersten Phase gilt also das im Internet übliche „first come – first served“ nicht. Die ersten Domainnamen werden Anfang Dezember 2015 zugeteilt. Die zweite Phase folgt am 11. Januar 2016. Ab dann können Gesuche für alle Arten von Bezeichnungen gestellt werden, sofern eine Gesuchstellerin ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz hat.

Weitere Informationen zur neuen Domain ".swiss", namentlich zu den Bedingungen und dem Registrierungsverfahren, finden Sie auf folgenden Webseiten: www.dot.swiss, www.nic.swiss.