Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Solothurn gefährdet

Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Solothurn gefährdet

Am 19. Mai 2019 hat das Solothurner Stimmvolk die nationale AHV-Steuervorlage deutlich angenommen. Sehr knapp abgelehnt wurde hingegen die kantonale Umsetzung. Heute stellte der Regierungsrat die neue Vorlage vor. Mit einem Steuersatz von 16 Prozent bei gleichzeitiger Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Vermögenssteuer verpasst es der Regierungsrat, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Kanton Solothurn nachhaltig zu verbessern. Auf dem Spiel stehen zahlreiche Arbeitsplätze und namhafte Steuereinnahmen.

Mit dem heute präsentierten Steuersatz für juristische Personen von 16 Prozent verpasst der Regierungsrat sein eigenes, im Legislaturplan 2017 – 2021 formuliertes Ziel, wonach die Steuerbelastung für Unternehmen tiefer als der Durchschnitt aller Kantone sein soll. Mit dem heute kommunizierten Gewinnsteuersatz findet sich der Kanton Solothurn in den hinteren Rängen wieder.

Deutliche Steuererhöhung für kleine und mittlere Unternehmen
Mit der neuen Steuervorlage bezahlen die mobilen Statusgesellschaften im Kanton Solothurn ab 2020 rund doppelt so hohe Steuern wie bisher. Damit sind die Arbeitsplätze und die Steuereinnahmen, welche direkt und indirekt an diesen Gesellschaften hängen, hochgradig gefährdet. Daran ändert auch die in der neuen Vorlage vorgesehene vollständige Ausschöpfung der Bundesinstrumente nur wenig, weil viele der ansässigen Statusgesellschaften die Instrumente nur beschränkt anwenden können. Scheinbar ist es nicht mehr Ziel des Regierungsrates, diese Gesellschaften hier zu behalten.

Auch die kleinen und mittleren Unternehmen mit Gewinnen bis 100'000 Franken müssen künftig mit deutlich höheren Steuern rechnen. Zwar werden deren Gewinne weiterhin mit 16 Prozent besteuert. Neu bezahlen die Eigentümer dieser Firmen jedoch höhere Steuern auf den Dividenden und massiv höhere Vermögenssteuern. Dadurch wird der Kanton Solothurn nicht nur für Statusgesellschaften zur Steuerhölle, sondern auch für Familien-KMU steuerlich zunehmend unattraktiver.

Kanton Solothurn braucht eine kompetitive Steuervorlage
Damit der Kanton Solothurn als Wirtschaftsstandort und Werkplatz wettbewerbsfähig bleiben kann, darf der Steuersatz nicht höher als 14 Prozent sein. Andere Kantone machen es vor. Im Baselbieter Landrat zeigten sich anfangs Juni die Baselbieter Sozialdemokraten mit einer Senkung des Steuersatzes auf 14,2 Prozent einverstanden. Die Grünen boten sogar Hand für 13,94 Prozent. Auch der Kanton Solothurn kann es sich nicht leisten, den Firmen nicht eine kompetitive Steuervorlage und eine entsprechende Rechtssicherheit zu bieten, die sie brauchen, um hierzubleiben.

Finanzkommission und Kantonsrat sind gefordert
In der vorliegenden Form lehnt die Solothurner Handelskammer die Steuervorlage entschieden ab. Nun liegt es an der Finanzkommission und am Kantonsrat, eine mehrheitsfähige und kompetitive Vorlage zu schnüren. Die Solothurner Handelskammer will weiterhin dazu beitragen, eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Im Sinne der Wirtschaft und des Gewerbes, vor allem zum Wohle der Menschen im Kanton Solothurn.

Medienmitteilung als Download
Medienmitteilung Neuauflage der Steuervorlage im Kanton Solothurn (pdf, 84.3 kB)